Arbeitnehmer erhalten eine Abfindung in der Regel, wenn sie ihren Arbeitsplatz verlieren. Der typische Fall, in dem eine Abfindung ansteht, ist die Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages. Aber auch, wenn in einem Kündigungsschutzprozess ein Vergleich oder ein Urteil des Arbeitsgerichts ergeht, wird in der Regel eine Abfindung festgesetzt. Bei betriebsbedingten Kündigungen, für die ein Sozialplan zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart wird, wird ebenfalls eine Abfindung an die betroffenen Arbeitnehmer bezahlt. Eine Abfindung kann außerdem fällig werden, wenn der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer durch ein Wettbewerbsverbot einschränkt. Der Arbeitnehmer muss eine Abfindung in voller Höhe versteuern.