Eine Berufskrankheit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer durch seine Tätigkeit so beeinflusst wird, dass er körperliche Schäden davon trägt. Häufig handelt es sich dabei nicht um einen einmaligen Arbeitsunfall, sondern vielmehr um einen langwierigen Prozess, der irgendwann zu körperlichen Schäden führt. Wenn er in der Folge arbeitsunfähig wird, muss der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leisten. Nach dem Ablauf der Entgeltfortzahlungszeit muss die Berufsgenossenschaft das Entgelt weiter bezahlen. Sie übernehmen zudem die Kosten für Heilbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen und Umschulungsmaßnahmen, wenn eine Wiedereingliederung in das Berufsleben ansteht.

Häufige Berufskrankheiten sind beispielsweise Hauterkrankungen, Schwerhörigkeit, Haltungsschäden und Allergien. Anzuerkennende Berufskrankheiten sind in der Berufskrankheiten-Verordnung erfasst.