Von einer betrieblichen Übung spricht man, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmern eine bestimmte freiwillige Leistung mehrere Male in Folge zur Verfügung stellt. Obwohl es sich zunächst um eine freiwillige Leistung handelt, wird diese nach einer gewissen Zeit auch verpflichtend, damit sich die Arbeitnehmer darauf verlassen können.

Vom Entstehen einer betrieblichen Übung geht man aus, wenn eine Leistung mindestens drei Mal in Folge gewährt wurde. Der Arbeitgeber kann dies nur verhindern, indem er die betriebliche Übung ausdrücklich ausschließt. Eine einmal entstandene betriebliche Übung kann vom Arbeitgeber nur schwer wieder ausgehebelt werden.