Bei einer Betriebsversammlung treffen sich alle Arbeitnehmer eines Betriebs, um vom Betriebsrat über seine Arbeit unterrichtet zu werden. Das Betriebsverfassungsgesetz sieht vor, dass mindestens jedes Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung stattfinden soll. Hierzu sind sowohl der Arbeitgeber als auch die Gewerkschaften einzuladen. Die Zeit der Betriebsversammlung ist für die Mitarbeiter als Arbeitszeit zu werten.

Der Arbeitgeber hat das Recht, auf der Betriebsversammlung zur Belegschaft zu sprechen. Mindestens einmal pro Jahr muss er darüber berichten, wie es wirtschaftlich um das Unternehmen steht und wie es sich entwickelt. Ebenso gehören Informationen aus dem Personalwesen und aus dem betrieblichen Umweltschutz zu seinem Bericht.