Die Zusatzvereinbarungen im Aufhebungsvertrag – dies sollten Sie beachten
Mit dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag zu schließen, kann für beide Parteien von Vorteil sein. Langwierige Kündigungsschutzprozesse werden ausgeschlossen, der Betriebsrat muss vorab nicht angehört werden und auch die Zustimmung von behördlicher Seite muss nicht eingeholt [...]