Die Direktversicherung ist eine der Durchführungsarten der betrieblichen Altersvorsorge und basiert auf einer Lebensversicherung. Der Arbeitgeber schließt diese Lebensversicherung ab. Er selbst ist der Versicherungsnehmer, während der Arbeitnehmer die versicherte (und damit begünstigte) Person ist.

Wenn der versicherte Arbeitnehmer das Unternehmen wechselt, stellt sich stets die Frage, was mit der alten Direktversicherung passiert. Der vorherige Arbeitgeber überträgt mit dem Ausscheiden des Arbeitnehmers die Lebensversicherung auf den Arbeitnehmer. Er kann den Vertrag beim neuen Arbeitgeber fortführen, sofern dieser zustimmt, die Lebensversicherungsbeiträge privat bezahlen oder den Vertrag beitragsfrei stellen. Alternativ ist es unter Umständen auch möglich, das Guthaben aus dem Altvertrag zu einer neuen Gesellschaft zu übertragen.