Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, so hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer seinen durchschnittlichen Arbeitslohn für bis zu sechs Wochen fortzuzahlen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Erst danach kommt der Bezug von Krankengeld von der Krankenkasse in Frage. Dieser Anspruch besteht jedoch erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis bereits mindestens vier Wochen bestanden hat.

Damit er einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat, muss der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich beim Arbeitgeber anzeigen und auch darüber informieren, wie lange er voraussichtlich krank sein wird. Spätestens am vierten Tag der Erkrankung ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Hat der Arbeitnehmer seine Erkrankung selbst verschuldet, kann die Entgeltfortzahlung ausgeschlossen werden.