Der Begriff Entlassung ist gleichbedeutend mit dem der Kündigung. Viele Menschen bringen damit automatisch Kündigungen im großen Stil in Verbindung, da von Entlassungen häufig bei einem großflächigen Personalabbau die Rede ist, der einer Reorganisation oder Umstrukturierung in großen Unternehmen folgt. Allerdings ist unter einer Entlassung auch die Kündigung eines einzelnen Mitarbeiters aufgrund seines Verhaltens oder seiner Person zu verstehen.

Das Kündigungsschutzgesetz sieht vor, dass bei der Entlassung mehrerer Mitarbeiter stets eine Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten vorgenommen werden muss (Sozialauswahl). Der Arbeitgeber muss sich im klaren sein, dass eine Entlassung auf lange Sicht zu dem Empfang von Hartz 4 führen kann. Dabei müssen verschiedene Kriterien wie das Alter, Unterhaltsverpflichtungen, die Betriebszugehörigkeit und viele weitere berücksichtigt werden. Massenentlassungen müssen der Arbeitsagentur angezeigt werden.