Die Weiterbildung zum Personalfachkaufmann wurde geschaffen, um Menschen, die bereits seit Jahren im Personalbereich tätig sind, eine Möglichkeit der Weiterentwicklung anzubieten. Diese Ausbildung qualifiziert den Schüler für höherwertige Positionen im Personalbereich. Mit einer entsprechenden Berufserfahrung arbeiten Personalfachkaufleute beispielsweise als Personalreferenten oder Personalleiter.

Die Weiterbildung zur Personalfachkauffrau kann auf viele verschiedene Arten durchgeführt werden. Es gibt bei der IHK sowohl Vollzeitlehrgänge als auch Abend- und Wochenendkurse. In Teilzeit dauert sie gewöhnlich etwa zwei Jahre. Um die Prüfung ablegen zu dürfen, muss man zusätzlich die Ausbildung der Ausbilder (auch AdA-Schein genannt) absolvieren.

Inhaltlich beschäftigt sich die Ausbildung zu einem großen Teil mit allen Facetten des Arbeitsrechts. Hierbei wird auf das Kollektiv- und Individualarbeitsrecht eingegangen, die Sozialgerichtsbarkeit erläutert und das Sozialversicherungsrecht durchleuchtet. Aber auch die Personalentwicklung steht auf dem Lehrplan. Großes Augenmerk wird auf die Bereiche Personalplanung und Personalmarketing gelegt.