Die Fürsorgepflicht ist eine Nebenpflicht des Arbeitgebers, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergibt, die jedoch nicht gesetzlich geregelt ist. Viele Pflichten, die sich aus der Fürsorgepflicht ergeben, wurden jedoch im Lauf der Jahre gesetzlich oder anderweitig geregelt, beispielsweise die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, die Urlaubsgewährung und Aspekte der Arbeitssicherheit.

Aber auch viele andere Pflichten gehören dazu, an die man nicht immer gleich zuerst denkt. Der Arbeitgeber hat die personenbezogenen Daten der Mitarbeiter vor Missbrauch Dritter zu schützen, sie vor Belästigungen oder Mobbing durch Kollegen zu schützen und alle gleich zu behandeln.