Die Gewerkschaften vertreten die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitgebern. Sie sind als Vereine organisiert. Sie führen Tarifverhandlungen mit einzelnen Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden mit dem Ziel, für die Mitglieder Tarifverträge auszuhandeln, durch die deren Arbeitsbedingungen vorteilhafter gestaltet werden. Als Druckmittel in der Verhandlung steht den Gewerkschaften das Streikrecht zu, auch als Arbeitskampf bezeichnet.

Die einzelnen Gewerkschaften organisieren sich in Dachverbänden. Der größte in Deutschland ist der Deutsche Gewerkschaftsbund, dem etwa 10 Millionen Mitglieder angehören.