Die Aufgaben eines Betriebsrats sind vielfältig. So muss er darauf achten, dass die für den Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und alle für den Betrieb geltenden Vorschriften durchgeführt und eingehalten werden. Er muss ebenso alle Maßnahmen, die dem Betrieb und seinen Mitarbeitern dienen, bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Der Betriebsrat hat dafür Sorge zu tragen, dass im Betrieb Männer und Frauen gleichgestellt sind, dies gilt besonders für die Einstellung, die Beschäftigung, für weiterbildende Maßnahmen und auch den beruflichen Aufstieg innerhalb der Firma.

Der Betriebsrat muss Anregungen der Arbeitnehmer und Jugendvertretungen entgegennehmen und diese mit dem Arbeitgeber besprechen. Er hat dafür zu sorgen, dass Schwerbehinderte sowie ältere und schutzbedürftige Mitarbeiter gefördert werden. Außerdem muss der Betriebsrat die Wahl der Jungend- und Ausbildungsvertretung vorbereiten und auch durchführen. Auch ausländische Mitarbeiter in den Betrieb zu integrieren, ist Aufgabe des Betriebsrats, zudem muss er darauf achten, dass es unter den Mitarbeitern nicht zu fremdenfeindlichen oder rassistischen Äußerungen kommt.

Ein Betriebsrat hat immer dafür Sorge zu tragen, dass die Beschäftigung in einem Betrieb gesichert und gefördert wird, was auch für die Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes und auch des Umweltschutzes gilt. Um diese Aufgaben durchführen zu können, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat immer ausreichend und frühzeitig informieren.