Das Jugendarbeitsschutzgesetz dient – wie der Name schon sagt – dem Schutz der Minderjährigen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz ergibt sich unter anderem, wer als Kind und wer als Jugendlicher zu behandeln ist. Kinderarbeit ist grundsätzlich nicht erlaubt. Diese Rechtsvorschriften regeln zahlreiche Aspekte eines Arbeitsverhältnisses noch im Detail und teilweise wesentlich strenger als andere Arbeitsgesetze. So werden beispielsweise die Maßgaben des Bundesurlaubsgesetzes dahingehend konkretisiert, als jugendliche Arbeitnehmer gestaffelt nach ihrem Alter einen höheren Urlaubsanspruch als Erwachsene haben. Die Wochenend- und Feiertagsarbeit ist in der Regel verboten, ebenso wie Schicht- und Nachtarbeit. Ruhepausen und Freizeit sind ebenfalls länger zu gestalten als bei Erwachsenen.