Entwicklungsbedarf entsteht in einem Unternehmen oder in einem Betrieb immer dann, wenn es zu Veränderungen kommt. Wenn zum Beispiel Mitarbeiter den Forderungen an ihr Tätigkeitsfeld oder ihr Aufgabengebiet nicht mehr in gewohnter Art und Weise gerecht werden, dann ist Entwicklungsbedarf vorhanden. Das gilt auch, wenn ein Mitarbeiter die Tätigkeit in seinem Aufgabenbereich mangelhaft ausführt. Wenn neue Anforderungen an die Mitarbeiter gestellt werden, entsteht ebenfalls Entwicklungsbedarf.

Kommt es zu betriebsbedingten Veränderungen, kann Entwicklungsbedarf entstehen, zum Beispiel wenn neue oder bereits vorhandene Stellen besetzt werden müssen. Fallen Stellen weg und es ergeben sich daraus Umsetzungen oder vielleicht auch Umschulungen, dann erfordert das in der Regel der Personalentwicklung. Eine Veränderung in der betrieblichen Organisation und die Einführung von neuen Techniken setzen immer einen Entwicklungsbedarf voraus.

Aber auch aus anderen Gründen kann in einem Unternehmen Entwicklungsbedarf entstehen. Wenn beispielsweise eine hohe Fluktuationsrate besteht oder es zu Problemen bei der Beschaffung von Personal kommt, dann entsteht Entwicklungsbedarf. Aber auch bei hohen Fehlzeiten, einem schlechten Betriebsklima oder auch bei einem Absinken der Produktivität ist ein Entwicklungsbedarf vorhanden.

Kommt es zu Veränderungen außerhalb des Unternehmens, kann dies auch ein Grund für einen Entwicklungsbedarf sein. Das ist dann der Fall, wenn es zu gesetzlichen Änderungen zum Beispiel bei Tarifverträgen kommt.

Sind der Entwicklungsbedarf und die daraus resultierenden Ziele für einzelne Mitarbeiter oder ganze Gruppen von Mitarbeitern ermittelt worden, dann erfolgt der nächste Schritt: Die Entwicklungsbedarfsdeckung.

Die Entwicklungsbedarfsdeckung

Die Entwicklungsbedarfsdeckung ist nicht nur die Sache der Personalabteilung, auch die anderen Bereiche des Unternehmens wirken daran mit.

Mithilfe des Kostenplans wird ermittelt, mit welchen zur Verfügung stehenden Mitteln welche Entwicklungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Zum anderen spielt die Art der Maßnahme eine entscheidende Rolle. Es gilt festzustellen, welche Maßnahmen nötig sind, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Welche Mitarbeiter oder auch Mitarbeitergruppen können eventuell durch interne Schulungen welches Ziel erreichen? Welche Ziele können durch spezielle Fachabteilungen erreicht werden und für welche muss vielleicht externe Hilfe in Anspruch genommen werden?

Auch bestimmte personelle Voraussetzungen müssen in der Entwicklungsbedarfsdeckung berücksichtigt werden. Zum Beispiel die Überlegung, ob eventuell interne Mitarbeiter als Betreuer Maßnahmen leiten können oder dafür Mitarbeiter besonders geschult werden müssen. Wenn das der Fall ist, könnten vielleicht auch externe Trainer oder Referenten beschäftigt werden?

Auch der zeitliche Faktor muss in einer Entwicklungsbedarfsdeckung berücksichtigt werden. Dazu gehört die Überlegung, wie lange beispielsweise eine Maßnahme dauern soll und wie oft sie durchgeführt werden muss. Wann sollen die einzelnen Maßnahmen abgeschlossen sein und müssen innerhalb eines zeitlich begrenzten Rahmens Prioritäten gesetzt werden?

Im Rahmen einer Entwicklungsbedarfsdeckung sind auch die räumlichen und sachlichen Faktoren von Bedeutung. Stehen ausreichend Lernmittel zur Verfügung und welche Räumlichkeiten sind vorhanden?

Methodische Voraussetzungen fließen ebenfalls in eine Entwicklungsbedarfsdeckung mit ein. Es muss festgestellt werden, welche Lernziele und Lerninhalte sich aus den Entwicklungszielen ergeben. Durch welche Methoden und Lernorganisationen können die angestrebten Lernziele optimal erreicht werden?

Den Abschluss bilden die Zielerreichungskontrolle und die Frage, wie diese Zielkontrolle effektiv angewandt werden soll. Bei der Zielerreichungskontrolle stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: die Ergebniskontrolle und die Verhaltenskontrolle. Die Zielerreichungskontrolle erfordert immer eine Zusammenarbeit zwischen dem Vorgesetzten und den einzelnen Fachbereichen und auch einen Abgleich zwischen der Zielerreichung und der Entwicklungsbedarfsplanung.

Ziele der Personalentwicklung

Eine Personalentwicklung hat immer das Ziel, die Leistungsfähigkeit und auch die Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter zu fördern. Dabei sind die Ziele aus der Sicht des Unternehmens die Erhaltung und auch Verbesserung der Markt- und Wettbewerbsfähigkeit, die Erhaltung und Erhöhung der Flexibilität und auch der Motivation, die Sicherung eines qualitativ guten Mitarbeiterstammes und die Loyalität der Mitarbeiter.

Die Ziele der Mitarbeiter sind unter anderem die Verbesserung der beruflichen Chancen, die Entgeltverluste zu minimieren, den Arbeitsplatz zu sichern, die persönliche Mobilität zu erhöhen, bessere Voraussetzungen für die berufliche Karriere zu haben und die Befriedigung der materiellen Bedürfnisse.

Aus diesem Grund ist die Personalentwicklung nicht nur die Aufgabe der Personalabteilung, auch Führungskräfte sind in diese Maßnahme immer mit eingebunden.