Der Mittelpunkt der Arbeitsförderung ist die staatliche Arbeitsmarktpolitik. Sie trägt dazu bei, dass ein hoher Grad an Beschäftigung erreicht und auch gehalten wird. Das Arbeitsförderungsrecht hat eine breites Instrumentarium zur Verfügung, was nicht nur die aktiven Arbeitsplätze schafft, erhält und fördert, sondern auch als soziale Absicherung bei Arbeitslosigkeit zur Verfügung steht.

Zumutbarkeitsregeln

Die mittlerweile verschärften Zumutbarkeitsregeln, die für eine Aufnahme einer Beschäftigung infrage kommen, sind im Sozialgesetzbuch zu finden. Danach gilt, dass Langzeitarbeitslose auch eine Beschäftigung annehmen müssen, die unter Tarif bezahlt wird. Zur Arbeitsförderung zählen auch die so genannten Ich-AGs und die Wiedereingliederung von älteren Arbeitslosen. Bei der Ich-AG handelt es sich allerdings nicht um eine neue Form einer Handelsgesellschaft, sondern um einen Zuschuss zur Existenzgründung, der bei der Agentur für Arbeit beantragt werden kann. Auch wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitslosen einstellt, der älter als 55 Jahre ist, dann wird er von seinem Anteil zur Arbeitslosenversicherung in Höhe von 3,25% befreit. Der Arbeitnehmer zahlt in diesem Fall nur noch die Hälfte seines Beitragsanteils.

Bundesagentur für Arbeit

Träger der Arbeitslosenversicherung, bei der alle Arbeiter und Angestellten pflichtversichert sind, ist die Bundesagentur für Arbeit. Im Jahr 2008 betrug der Beitragssatz 3,3% des Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Wie bei der Rentenversicherung auch, werden die Beiträge zur einen Hälfte vom Arbeitgeber und zur anderen Hälfte vom Arbeitnehmer getragen.

In den Aufgabenbereich der Bundesagentur für Arbeit fallen alle Personen, die im Rahmen eines Arbeitsvertrages tätig sind oder es in der Zukunft werden. Selbstständig Tätige gehören nicht zum Bereich der Bundesagentur für Arbeit.

Leistungen der Arbeitslosenversicherung

Zu den Leistungen der Arbeitslosenversicherung, die von der Bundesagentur für Arbeit erbracht werden müssen, zählen in erster Linie die Arbeitsvermittlung und die Arbeitsberatung. Dazu kommen die Berufsförderung und auch die Förderung der beruflichen Bildung.

Die Bundesanstalt für Arbeit fördert die Aufnahme einer Arbeit oder auch die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit und leistet Hilfe für behinderte Menschen, um einen Arbeitsplatz zu bekommen. Außerdem sorgt sie dafür, dass Arbeitsplätze erhalten und auch geschaffen werden. Dazu gehören unter anderem das Kurzarbeiterzeitgeld, das Wintergeld und das Winterausfallgeld in der Baubranche.

Diese Maßnahmen haben immer Vorrang vor der Entgeltleistung im Falle der Arbeitslosigkeit. Kommt es aber zur Arbeitslosigkeit, dann gewährt die Bundesagentur für Arbeit folgenden Leistungen: Das Arbeitslosengeld I beträgt meist 60% des letzten Nettolohns. Hat der Arbeitslose ein Kind, dann erhöht sich die Leistung auf 67%. Die Dauer der Leistung richtet sich nach der Dauer der Tätigkeit. Bei über 50-jährigen sind es 15 und bei über 55-jährigen 18 Monate. Ist der Arbeitslose aber über 58 Jahre alt, dann bekommt er 24 Monate lang Leistungen.

Die 2005 zusammengefasste Arbeitslosen- und Sozialhilfe (auch Arbeitslosengeld II oder Hartz IV genannt) wird nicht von der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt, sondern aus dem Steueraufkommen des Bundes.

Der Regelsatz für Alleinstehende beläuft sich auf 347 Euro, für den Ehepartner auf 312 Euro und für jedes Kind je nach Alter zwischen 208 bis 278 Euro.

Beim Übergang zwischen Arbeitslosengeld I und II werden während einer Frist von zwei Jahren Leistungen gewährt, zusätzlich gibt es Zuschüsse in angemessener Höhe zur Heizung, Miete, Umzug, Kleidung und auch bei Schwangerschaft oder für Alleinerziehende.