Der Zeitlohn

Bei Zeitlöhnen besteht die Möglichkeit, sie entweder mit oder auch ohne Leistungszulage zu bezahlen. So wird der reine Zeitlohn immer ohne eine Berücksichtigung der Leistung gezahlt. Zwischen dem Zeitlohn und der Leistung besteht eine feste Bindung, wenn beispielsweise der Arbeitnehmer keinen Einfluss auf die Geschwindigkeit der Arbeit hat, das ist bei der Fließbandarbeit der Fall.

Zeitlohn gibt es in den unterschiedlichsten Formen. Dazu gehören der Stundenlohn, der Schichtlohn, Tages- und Wochenlöhne und auch der Monatslohn.

Anwendung:
Häufig angewandt wird der Zeitlohn bei einer hohen Anforderung an die Qualität der Arbeit, dem kontinuierlichen Ablauf der Arbeit, bei Arbeit, die nicht vorhersehbar ist, bei einer qualitativ nicht messbaren Arbeit und auch bei kreativer Arbeit.

Vorteile:
Zu den Vorteilen des Zeitlohns gehört eine Vereinfachung der Abrechnung, der Zeitlohn schont Menschen und betriebliche Mittel, er verringert die Unfallgefahr und kann die Qualität erhöhen.

Nachteile:
Zu den Nachteilen gehört, dass das Unternehmen bei einer geringen Arbeitsleistung das Risiko alleine trägt und die Arbeitnehmer keinerlei Anreize zu vermehrter Leistung haben. Dieser Anreiz zu einer Leistungsvermehrung soll durch den Zeitlohn mit Leistungszulage geschaffen werden.

Der Zeitlohn mit Leistungszulage

Im Gegensatz zum Akkord- oder Prämienlohn orientiert sich der Zeitlohn mit Leistungszulage aber nicht an den messbaren Bezugsgrößen. Gewährt werden Leistungszulagen in der Regel in Form von Prämien, die in einer relativen Abstufung immer subjektiv ermittelt werden. Bei der praktischen Arbeit gibt es Leistungszulagen auch für Pünktlichkeit, Qualität, Menge, Anwesenheit und Ersparnisse.

Zulagen:
In jedem Arbeitsvertrag wird ein monatliches Gehalt festgelegt, neben dem auch Zulagen bezahlt werden können. Es wird hier zwischen leistungsabhängigen- und unabhängigen Zulagen unterschieden. Neben ihrem monatlichen Grundgehalt erhalten Führungskräfte auch Vergütungen, die vom Gewinn abhängig sind. Diese orientieren sich am Gesamtergebnis des Unternehmens.

Arbeitszeit – Überstunden:
Im Tarif- oder im Arbeitsvertrag der Angestellten ist die wöchentliche Arbeitszeit festgelegt. Darüber hinaus können je nach Tarif- oder Arbeitsvertrag Überstunden vergütet werden. Oft wird neben den Überstunden auch ein Überstundenzuschlag gezahlt, der bei Führungskräften in dieser Form nicht angewandt wird.