Die Lohnsteuer ist eine Spezialform der Einkommensteuer und muss von allen abhängig Beschäftigten entrichtet werden. Diese Steuer wird vom Arbeitgeber bei der Berechnung und Auszahlung des Arbeitslohns einbehalten und direkt an das zuständige Finanzamt abgeführt. Die Lohnsteuer-Anmeldung des Arbeitgebers wird heute mithilfe der Elster-Schnittstelle an das Finanzamt übermittelt. Damit der Arbeitgeber diese Berechnung korrekt durchführen kann, benötigt er die Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers, auf der die Steuerklasse ebenso wie die Religionszugehörigkeit, die Kinderfreibeträge und weitere Freibeträge vermerkt sind. Die Lohnsteuer ist zugleich die Berechnungsbasis für die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag.