Unter einer Nebentätigkeit versteht man ein Arbeitsverhältnis, das ein Mitarbeiter zusätzlich zu seinem Hauptarbeitsverhältnis hat. Eine Nebentätigkeit muss nicht zwingend in abhängiger Beschäftigung erfolgen, auch eine selbständige Nebentätigkeit ist möglich.

Bei der Ausübung einer Nebentätigkeit muss darauf geachtet werden, dass die Vorschriften aus dem Arbeitszeitgesetz beachtet werden, vor allem in Bezug auf die Nachtruhe und die Höchstarbeitszeit pro Tag. Im Normalfall hat der Arbeitnehmer das Recht, ohne Zustimmung des Arbeitgebers eine Nebentätigkeit aufzunehmen. Ist jedoch im Arbeitsvertrag eine entsprechende Regelung enthalten, muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber vorher die Aufnahme der Tätigkeit mitteilen. In der Regel ist es nicht zulässig, für ein Konkurrenzunternehmen tätig zu werden.