In Arbeitsverträgen werden gewöhnlich Bruttolöhne vereinbart. Es ist jedoch auch möglich, dass ein Nettolohn ausgehandelt wird. In diesem Fall wird dann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Nettolohnvereinbarung geschlossen. Besonders ist bei dieser Art der Vergütung, dass sich der Nettolohn des Arbeitnehmers nicht verändert, wenn sich steuer- oder sozialversicherungsrechtliche Änderungen ergeben. Wenn Lohnerhöhungen durchgeführt werden, beziehen sich diese immer auf den Nettolohn.

Um bei der Lohnabrechnung die Abzüge richtig zu ermitteln, muss rückwärts gerechnet werden. Nur so kann das Bruttoentgelt und dementsprechend auch die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und die Lohnsteuer richtig errechnet werden.