Die Altersteilzeit stellt eine Möglichkeit für ältere Arbeitnehmer dar, gleitend in den Ruhestand überzugehen. Die Rechtsgrundlage ist das Altersteilzeitgesetz (AtG). Die Bundesagentur für Arbeit fördert Bestandsverträge, indem dem Arbeitgeber Förderbeträge ausgezahlt werden, sofern an der Stelle des Altersteilzeitmitarbeiters ein Arbeitsuchender oder ein ausgelernter Auszubildender eingesetzt wird. Diese Förderung ist jedoch inzwischen größtenteils ausgelaufen und wird nur noch für Bestandsverträge gewährt.

Für die Gestaltung der Altersteilzeit gibt es mehrere Möglichkeiten. Der Arbeitnehmer kann beispielsweise während der Hälfte der Zeit in Vollzeit arbeiten und dann die zweite Hälfte der Zeit bereits komplett zuhause bleiben. Aber auch eine Reduzierung der Arbeitszeit über die gesamte Laufzeit ist möglich.