Als Bildungsurlaub bezeichnet man die Freistellung des Arbeitnehmers unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts, damit dieser sich während dieser Zeit privat weiterbilden kann. Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung für den Anspruch auf Bildungsurlaub. Bisher haben elf Bundesländer eine gesetzliche Regelung zum Bildungsurlaub getroffen, wodurch aber teilweise sehr unterschiedliche Ansprüche entstehen. Immer häufiger sieht man auch Tarifverträge, die für alle Gewerkschaftsmitglieder einen Bildungsurlaub vorsehen. Bildungsurlaub ist für berufs- und tätigkeitsspezifische sowie allgemeinbildende und politische Fortbildungen zu gewähren.

Bestimmte Zielgruppen im Betrieb, beispielsweise die Mitglieder des Betriebsrats oder der JAV, die Schwerbehindertenvertretung und Sicherheitsfachkräfte haben ebenfalls einen Anspruch auf Bildungsurlaub, sofern die Weiterbildung fachlich mit ihrem jeweiligen Amt in Zusammenhang steht.