Das Diskriminierungsverbot ergibt sich aus verschiedenen Rechtsgrundlagen, unter anderem aus dem Grundgesetz, dem BGB und dem Betriebsverfassungsgesetz. Neu hinzugekommen ist vor einigen Jahren das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Grundsätzlich ist es nach diesen Vorschriften verboten, Arbeitnehmer unterschiedlich oder ungleich zu behandeln, wenn dafür kein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt.
Eine Diskriminierung kann beispielsweise vorliegen, wenn in einer Stellenausschreibung grundlos ältere Bewerber ausgeschlossen werden oder in einem Betrieb Frauen schlechter gestellt werden als Männer. Liegt ein solcher Verstoß vor, muss der Arbeitgeber unmittelbar nach Kenntnisnahme Gegenmaßnahmen ergreifen. Ansonsten drohen empfindliche Strafen.