Freie Mitarbeiter sind nicht bei einem Unternehmen angestellt, sondern arbeiten auf einer selbständigen Basis für das Unternehmen. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitgeber ihnen gegenüber nicht weisungsbefugt ist. Besonders entscheidend für die Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft ist, ob der freie Mitarbeiter in das Unternehmen eingegliedert ist oder nicht.
Viele Unternehmen bevorzugen freie Mitarbeiter, da für sie keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden müssen. Allerdings entsteht dabei auch häufig das Problem der Scheinselbständigkeit, nämlich wenn eigentlich normale, in den Betrieb eingegliederte Mitarbeiter als freie Mitarbeiter angestellt werden. In der Praxis führt dies häufig zu hohen Nachzahlungen in der Sozialversicherung, wenn der Fall aufgedeckt wird.