Viele Unternehmer denken heute darüber nach, die Gehaltsabrechnung an einen Buchhaltungsservice zu vergeben und nicht mehr im eigenen Unternehmen durchführen zu lassen. Diese Entscheidung stellt sich auch in vielen Fällen als die Richtige heraus.
Allerdings sollte man bei der Auswahl eines passenden Anbieters Vorsicht walten lassen. Grundsätzlich sollte man sich überlegen, welche Tätigkeiten der Gehaltsabrechnung der Service ausführen soll und welche im Unternehmen verbleiben sollen. Es ist zum einen möglich, die komplette Gehaltsabrechnung auszulagern. Zum anderen besteht bei einigen Dienstleistern auch die Möglichkeit, die vorbereitende Gehaltsbuchhaltung im Unternehmen zu belassen, während nur die Durchführung der Lohnabrechnung vom Buchhaltungsservice übernommen wird.
Durch die Vergabe der Gehaltsabrechnung kann das Unternehmen nur gewinnen. Zum einen können so die Kosten enorm gesenkt werden, da kein Mitarbeiter mehr mit der Gehaltsabrechnung beschäftigt werden muss und auch keine teure Buchhaltungssoftware beschafft und aktuell gehalten werden muss. Zudem ist die Zeitersparnis, die durch eine Auslagerung der Gehaltsabrechnung erreicht werden kann, riesig.