Zu den Gehaltsnebenkosten zählen alle Kosten, die zusätzlich zur Arbeitsvergütung für einen Mitarbeiter anfallen. Vorrangig gehören hierzu die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung. Diese umfassen die Arbeitgeberbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Aber auch weitere gesetzliche, tarifliche und freiwillige Gehaltsnebenkosten können anfallen, beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld, vermögenswirksame Leistungen, 13. Gehälter und Gratifikationen.

Die Gehaltsnebenkosten stehen in Deutschland stets in der Kritik. Kaum in einem anderen europäischen Land sind sie so hoch wie hierzulande. Dies wiederum ist für deutsche Unternehmen häufig ein Problem, wenn es um ihre Konkurrenzfähigkeit im internationalen Umfeld geht.