Der Gleichbehandlung kommt heute im beruflichen Alltag eine große Bedeutung zu. Während der Gleichbehandlung früher nur ein einzelner Paragraph des BGB gewidmet war, regelt seit 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) alles rund um die Gleichbehandlung. Dabei geht es nicht nur um die Gleichbehandlung von Frauen und Männern. Auch die ethnische Herkunft, die Religion, die sexuelle Identität und das Alter sind Kriterien, die das AGG aufgreift.
Der Gleichbehandlungsgrundsatz greift in den verschiedensten Bereichen, beispielsweise bei der Verteilung von Prämien, bei der Einstellung von Bewerbern und bei der Kündigung von Mitarbeitern. Auch bei der Gestaltung von Stellenanzeigen ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten.