Wenn eine Person ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, wird in der Regel von den Gläubigern eine Lohnpfändung veranlasst. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber vom zuständigen Gericht aufgefordert wird, den Arbeitslohn des Arbeitnehmers in einer bestimmten Höhe einzubehalten und direkt an den Gläubiger bzw. den zuständigen Gerichtsvollzieher zu überweisen.
Damit der Arbeitnehmer weiterhin sein Leben bestreiten kann, bleibt ein Teil des Einkommens pfändungsfrei, allerdings nur in Höhe des Existenzminimums. Allerdings gibt es auch Lohnbestandteile, die immer unpfändbar sind, egal in welcher Höhe sie anfallen. Hierzu gehören beispielsweise Auslöse, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Gratifikationen, Auslöse und Direktversicherungen.