Was unter Nachtarbeit zu verstehen ist, definiert das Arbeitszeitgesetz. Nachtarbeit liegt vor, wenn ein Mitarbeiter mehr als zwei Stunden während der Nachtzeit arbeitet. Die Nachtzeit erstreckt sich auf die Zeitspanne zwischen 23 und 6 Uhr morgens. Jeder Nachtarbeitnehmer hat einen Anspruch auf einen Tagesarbeitsplatz, wenn die Nachtarbeit seine Gesundheit gefährdet oder er ein Kind unter 12 Jahren oder einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen muss.
Dauerhafte Nachtarbeit führt bei etwa einem Fünftel der Nachtarbeitnehmer zu gesundheitlichen Problemen. Schlafstörungen sind an der Tagesordnung, aber auch Erschöpfungszustände, Magen-Darm- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen kommen immer häufiger vor. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Nachtarbeit den normalen Tag-Nacht-Rhythmus des Menschen durcheinanderwirft.