Von Personalfreisetzung spricht man, wenn im Unternehmen die Arbeit reduziert wird. Man unterscheidet die quantitative und qualitative Personalfreisetzung. Bei der quantitativen Personalfreisetzung wird die Anzahl der Mitarbeiter tatsächlich verringern, sodass Personal ausscheidet. Hierfür werden beispielsweise die Fluktuation ausgenutzt, Ruhestandsvereinbarungen getroffen, Aufhebungsverträge abgeschlossen und Kündigungen ausgesprochen. Bei der qualitativen Personalfreisetzung bleibt der Personalbestand gleich, aber die Arbeit insgesamt wird reduziert. Sie wird beispielsweise durch die Einführung von Kurzarbeit, der Abschluss von Teilzeitarbeitsverträgen, der Abbau von Mehrarbeit oder die Verlegung von Urlaub erreicht. Die Personalfreisetzung ist gewöhnlich die Folge von betrieblichen Veränderungen, beispielsweise durch Rationalisierungsmaßnahmen oder Automatisierungsprozesse.