Die Schlechtwetterregelung ist eine Erscheinung, die vorrangig in der Baubranche zum Einsatz kommt. Viele Bauarbeiten können im Winter aufgrund schlechter Witterung nicht weitergeführt werden. Arbeitgeber, die von diesem Arbeitsausfall betroffen sind, können für ihre Mitarbeiter die Schlechtwetterregelung in Anspruch nehmen. Schlechtwetter kann auch für einzelne Tage oder auch nur einzelne Stunden genutzt werden.

Der Arbeitgeber bezahlt während Schlechtwetter zunächst eine Ausgleichsentschädigung. Diese kann sie sich nachträglich von der Arbeitsagentur wiederholen. Der Arbeitnehmer muss auf die gezahlte Entschädigung Steuern und Sozialabgaben bezahlen. Die ersten 16 Stunden eines Arbeitsausfalls werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen, also nur zur Hälfte bezahlt.