Schwarzarbeit ist dadurch gekennzeichnet, dass ihr in der Regel kein schriftlicher Arbeitsvertrag zugrunde liegt. Die Vergütung wird nicht überwiesen, sondern direkt bar ausgezahlt. Für Schwarzarbeit werden daher auch keine Sozialabgaben und keine Steuern entrichtet. Von Schwarzarbeit spricht man auch, wenn jemand ein Gewerbe ausübt, ohne dieses angemeldet zu haben oder für ein Handwerk der erforderliche Eintrag in der Handwerksrolle fehlt. Wenn der Arbeitnehmer auch noch soziale Leistungen wie Arbeitslosengeld bezieht und seine Erwerbstätigkeit nicht meldet, kommt ein Betrug hinzu. All diese Fälle werden durch das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz geregelt. Dadurch entsteht dem Staat jedes Jahr ein Schaden in der Höhe von Milliarden.