Die Tarifautonomie steht den Tarifvertragsparteien zu. Dies sind die Gewerkschaften, Arbeitgeber und Arbeitgeberverbände. Sie besagt, dass die Parteien Tarifverträge frei aushandeln dürfen, ohne dabei von staatlicher Seite oder anderer Stelle Interventionen befürchten zu müssen. Es handelt sich also um völlig unabhängige Verhandlungen. Die Gewerkschaften haben im Gegenzug nicht das Recht, sich in politische Fragen zu involvieren. Die Tarifautonomie geht auf Artikel 9 des Grundgesetzes zurück, das jedem Menschen die Koalitionsfreiheit zusichert. Genauer definiert wird der Begriff im Tarifvertragsgesetz.
In der Praxis ist die Tarifautonomie durch den in Deutschland vorherrschenden, sehr starken Lobbyismus nicht immer voll gewährleistet.