Die gesetzliche Unfallversicherung springt bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten ein und leistet in diesen Versicherungsfällen gemäß der gesetzlichen Grundlage SGB VII. Bei der Einstufung von Berufskrankheiten wird auch die Berufskrankheitenverordnung (BKV) zu Rate gezogen. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften. Die Beiträge zur Unfallversicherung trägt in voller Höhe der Arbeitgeber. Die Höhe der Beiträge richtet sich unter anderem nach der Branche des Unternehmens und der Menge der Versicherungsfälle im Unternehmen.
Die Berufsgenossenschaft zahlt zum einen Lohnersatz- und Entschädigungsleistungen, beispielsweise Verletztengeld. Andererseits leistet sie auch für medizinische Behandlungen, Kuren und weitere Sachleistungen wie Hilfsmittel.