Das Zwischenzeugnis ist eine besondere Form des Arbeitszeugnisses. Es enthält dieselben Angaben, ist jedoch in der Gegenwartsform abgefasst. Es beurteilt die noch laufende Tätigkeit des Arbeitnehmers im Unternehmen nach den üblichen Zeugnisgrundsätzen. Der Arbeitgeber hat das Recht, sich in einem späteren Arbeitszeugnis auf das ausgestellte Zwischenzeugnis zu beziehen.

Anlässe für die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses können beispielsweise eine innerbetriebliche Versetzung, der Wunsch nach einer neuen Tätigkeit, eine Weiterbildung, ein Führungskräftewechsel oder ein Betriebsübergang sein. Ein Anspruch auf die Ausstellung besteht nicht, wenn kein berechtigtes Interesse besteht. Meist wird es vom Arbeitgeber negativ gewertet, wenn der Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis verlangt.