Der Personaldienstleistungskaufmann ist ein neuer Ausbildungsberuf (seit 2008) und tatsächlich die erste Erstausbildung, die sich vorrangig dem Personalwesen widmet. Bisher kam das Personalwesen eher als Nebenfach in anderen Berufsbildern wie dem Industriekaufmann oder dem Bürokaufmann vor.

Einsatz und Arbeitsgebiete

Dieser Ausbildungsberuf wird im dualen System über drei Jahre ausgebildet. Personaldienstleistungskaufleute werden vor allem in der Personalabteilung von Industrie- oder Handelsbetrieben und in Personaldienstleistungsunternehmen ausgebildet. Personaldienstleistungskaufleute nehmen umfangreiche Aufgaben im Personalwesen wahr. Hierzu gehören unter anderem die Personalrekrutierung und –disposition. Auch die Personalentwicklung und die Abwicklung der Arbeitnehmerüberlassung gehören zu ihrem Fachgebiet.

Aufgaben in Personaldienstleistungsunternehmen

In Personaldienstleistungsunternehmen, die gewöhnlich auf die Arbeitnehmerüberlassung oder die Personalbeschaffung spezialisiert sind, haben Personaldienstleistungskaufleute vor allem mit der Personalgewinnung und der Planung des Personaleinsatzes zu tun.

Zum Bereich der Personalgewinnung gehört die Anwerbung von neuem Personal. Hierzu zählen die Ermittlung von Anforderungsprofilen und das Platzieren von entsprechenden Stellenanzeigen in passenden Medien wie dem Internet oder Zeitungen. Personaldienstleistungskaufleute sind auch damit beschäftigt, geeignete Bewerber aus der Masse auszufiltern, mit ihnen Vorstellungsgesprächen zu führen und sie schließlich einzustellen.

Im Bereich des Personaleinsatzes planen sie, welcher Mitarbeiter wann wo arbeitet. Die effektive Mitarbeiterführung ist ebenfalls eine wichtige Aufgabe. Hierzu gehören Beurteilungs- und Feedbackgespräche. Auch die innerbetriebliche Weiterbildung und die Personalentwicklung gehören zum Aufgabengebiet der Personaldienstleistungskaufleute.

Personalsachbearbeitung

Als Personalsachbearbeiter werden Personaldienstleistungskaufleute auch in normalen Personalabteilungen eingesetzt. Hier sind sie mit klassischen, verwaltenden Tätigkeiten betraut. Hierzu gehört beispielsweise die rechtskonforme Durchführung der Entgeltabrechnung. Sie erteilen interessierten Mitarbeitern Auskünfte in rechtlichen Fragen und führen deren Personalakten. Auch das Bescheinigungswesen und die Statistik gehören zu ihren Aufgaben.