Ein Personalfragebogen wird in der Regel im Rahmen einer Einstellung von dem neuen Mitarbeiter ausgefüllt. Neben den persönlichen Daten werden auch viele Informationen zur Schul- und Berufsausbildung, zu den bisherigen beruflichen Stationen, zu Weiterbildungen und Kenntnissen abgefragt. Grundsätzlich muss sich der Arbeitgeber dabei aber auf Fragen beschränken, für die er ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Er darf durch die Fragen nicht in die Privatsphäre der Bewerber eindringen. Bestimmte Fragen können unzulässig sein, beispielsweise die nach einer Schwangerschaft oder der Zugehörigkeit zu einer Partei, Religion oder Gewerkschaft. Lügt der Bewerber bei solchen Fragen, ist der Arbeitgeber später nicht zur Anfechtung des Arbeitsverhältnisses berechtigt.