In Deutschland kommt es immer wieder zu Diskussionen, wenn es um die Personalzusatzkosten geht. In vielen Branchen erreichen diese Kosten mittlerweile 70 bis 100%. Das heißt, der Arbeitgeber zahlt zu einem Betrag von 100 Euro noch einmal 70 bis 100 Euro zusätzlich.

Was sind Personalzusatzkosten?

Unter den gesetzlichen Personalzusatzkosten versteht man die Anteile der Arbeitgeberseite an den Beiträgen zur Sozialversicherung, den Beiträgen zur Berufsgenossenschaft, die Kosten für eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die Kosten für den Urlaub des Arbeitnehmers. Auch die Kosten für die Arbeitnehmervertretungen, zum Beispiel den Betriebsrat, müssen dabei berücksichtigt werden. Aber auch kleine Aufwendungen, wie beispielsweise der Mutterschutz, und auch die Beschäftigung von schwerbehinderten Mitarbeitern gehören zu den Personalzusatzkosten.

Personalzusatzkosten, die sich aus Tarifverträgen ergeben, sind das 13. Monatsgehalt, lange Entgeltzahlungszeiten und die Zahlungen für einen zusätzlichen Urlaub des Mitarbeiters. Auch bei diesen Leistungen handelt es sich um Kosten, die der Arbeitgeber nicht beeinflussen kann, außer die tariflichen Bindungen würden aufgehoben werden.

Freiwillige Zusatzleistungen

Aber es gibt auch freiwillige Zusatzleistungen vonseiten der Arbeitgeber. Dabei kann es sich um Zusatzleistungen handeln, die für einzelne Verträge ausgehandelt werden oder die in Absprache mit dem Betriebsrat zustande kommen.

Das kann eine betriebliche Altersversorgung sein oder auch eine kostenlose Vorsorgeuntersuchung der Mitarbeiter. Andere Leistungen diese Art sind ein Zuschuss zu den Fahrtkosten, freiwillige vermögenswirksame Leistungen oder auch ein Zuschuss zum Essensgeld.

Sachleistungen

Zu den Personalzusatzkosten gehören aber auch Sachleistungen, wie vielleicht ein verbilligter Einkauf der eigenen Produkte oder das Zur-Verfügung-Stellen der Arbeitskleidung vom Arbeitgeber; in anderen Fällen kann das auch ein Dienstwagen sein.

Sonstige Leistungen

Dann gibt es noch einige andere Leistungen wie zum Beispiel Werkswohnungen, eine Betriebsrestaurant oder eine Kantine, Sport- und Freizeiteinrichtungen, die Betreuung der Kinder der Angestellten in einem betriebseigenen Kindergarten oder Hort, die Fortbildung oder ein Darlehen des Arbeitgebers. Dies kann dann vom Arbeitnehmer zum Beispiel zur Immobilienfinanzierung genutzt werden und ist in der Regel deutlich günstiger als ein Kredit von der Bank.

Es gibt eine große Anzahl an betrieblichen Leistungen, bei denen es immer auch auf den Gestaltungsspielraum und die Kosten für den Arbeitgeber ankommt.