Spätestens mit dem Erreichen des Rentenalters gehen die meisten abhängig Beschäftigten in den Ruhestand. In vielen Tarifverträgen ist sogar eine Altersgrenze vorgeschrieben, durch die die betroffenen Arbeitsverhältnisse automatisch enden, sobald die Regelaltersgrenze erreicht wird.

Sobald ein Arbeitnehmer in den Ruhestand geht, erhält er keinen Arbeitslohn mehr. Sofern er entsprechende Ansprüche erworben hat, erhält er nun von der Rentenversicherung Bund Rentenzahlungen. Die Höhe dieser Zahlungen orientiert sich an den im Lauf der Jahre eingezahlten Beiträgen.

Die Regelaltersgrenze lag früher bei 65 Jahren, wurde aber inzwischen schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Je nach individueller Situation kann ein früherer Renteneintritt möglich werden, beispielsweise bei einer Schwerbehinderung.