Versicherungszweige

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es fünf unterschiedliche Zweige der Sozialversicherung.

• Die Krankenversicherung: Dazu gehören unter anderem die Orts- und Betriebskrankenkassen, die Innungskassen, die Ersatzkassen und die Bundesknappschaft.
• Die Pflegeversicherung: Diese wird durch die Krankenkassen durchgeführt.
• Die Rentenversicherung: Zu ihr gehören der Deutsche Rentenversicherungsbund mit der Knappschaft-Bahn-See und die LVA als Leistungsträger.
• Die Arbeitslosenversicherung: Diese wird von der Bundesagentur für Arbeit und beigeordneten Agenturen durchgeführt wird.
• Die Unfallversicherung: Sie wird von den gewerblichen Berufsgenossenschaften nach Branchen organisiert.

Die Verwaltungsorgane der Sozialversicherung

Der Kern dieser Selbstverwaltung ist die unmittelbare Beteiligung der Betroffenen durch ihre selbst gewählten Verwaltungsorgane. So bestehen die Organe der Selbstverwaltung bei der Renten- und Unfallversicherung aus der Vertreterversammlung und dem Vorstand. Gewählt wird hingegen der Vorstand der Krankenkassen, der paritätisch ist, mit Ausnahme der Ersatzkassen, bei diesen besteht der Vorstand ausschließlich aus Arbeitnehmern.

Bei der Bundesanstalt für Arbeit wird der Verwaltungsrat zwar gewählt, aber anders als bei den anderen Sozialversicherungen gibt es hier die so genannte „Drittelparität“, wo neben den Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber auch ein Vertreter der öffentlichen Körperschaften vertreten ist.

Staatliche Aufsicht

Damit eine ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben von Recht und Gesetz sichergestellt werden kann, unterliegen alle selbstständigen Träger der Sozialversicherungen einer staatlichen Aufsicht.

So wird die Aufsicht über die Unfallversicherung durch das Bundesgesundheitsministerium wahrgenommen. Die meisten der anderen Versicherungen werden von den zuständigen Verwaltungsbehörden der Länder beaufsichtigt.