Lehrer schwänzt die Schule: Entlassung zulässig

Wenn ein arbeitsfähiger Lehrer seinen Dienst vorsätzlich nicht antritt, ist dies als schweres Dienstvergehen zu werten. Laut Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz ziehe diese schwerwiegende Missachtung der Dienstpflichten regelmäßig eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis nach sich. [...]