Konfessionslose und Andersgläubige als kirchliche Mitarbeiter?

Kirchliche Arbeitgeber dürfen nicht bei jeder Tätigkeit die Religionszugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung festlegen. Dies ist nur zulässig, wenn ein gerechtfertigter Zusammenhang zur Aufgabe der Kirche besteht. Der Fall: Religionszugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung Die Klägerin, eine Sozialpädagogin, meldete [...]