Vorverlegung der Arbeitslosigkeit bedeutet keine Sperrfrist
Eine Eigenkündigung kann durchaus gerechtfertigt sein, wenn ein entsprechendes Interesse des Arbeitnehmers nachvollziehbar ist.
Eine Eigenkündigung kann durchaus gerechtfertigt sein, wenn ein entsprechendes Interesse des Arbeitnehmers nachvollziehbar ist.
Wer einen Aufhebungsvertrag schließen möchte, muss sehr genau arbeiten. Werden hier Fehler gemacht, kann die Abfindung schnell zum Stolperstein beim Arbeitslosengeld werden.
Bei Verletzungen der arbeitsvertraglichen Pflichten ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt, ebenso eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld.
Das Bundessozialgericht entschied kürzlich, dass ein Bezug von Arbeitslosengeld nicht nur für Personen mit Wohnsitz im Inland möglich ist.