Vertragsstrafen im Arbeitsrecht
Vertragsstrafen sind im Arbeitsrecht durchaus erlaubt, sofern der Arbeitnehmer nicht über die Maßen benachteiligt wird.
Vertragsstrafen sind im Arbeitsrecht durchaus erlaubt, sofern der Arbeitnehmer nicht über die Maßen benachteiligt wird.
In jedem Betrieb müssen die so genannten aushangpflichtigen Gesetze ausgelegt werden. Dadurch können sich Arbeitnehmer über ihre Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis informieren.