Auf dem Weg ins Homeoffice gestürzt: kein Unfallversicherungsschutz
Der Gang ins Homeoffice, den ein Mitarbeiter absolviert, um seine Arbeit zu beginnen, unterliegt nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landessozialgerichts Essen. Der Fall: Mitarbeiter stürzt auf dem [...]