Einsetzen der befruchteten Eizelle bei In-vitro-Fertilisation begründet Kündigungsschutz

Bislang war es rechtlich umstritten, ab welchem Zeitpunkt für schwangere Arbeitnehmerinnen bei Vornahme einer künstlichen Befruchtung der Sonderkündigungsschutz nach § 9 Abs. 1 S. 1 MuSchG gelte. Eine Gerichtsentscheidung (Urteil des BAG vom 26.03.2015, Az. [...]