Wenn es einen Betriebsrat gibt, führt dies zu einer Reihe von arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Der Betriebsrat hat in vielen Bereichen ein Mitbestimmungsrecht. Zum Beispiel bei Kündigungen muss der Betriebsrat angehört werden.Auf dieser Themenseite finden Sie unsere Beiträge zum Thema Betriebsrat.
Sonderkündigungsschutz: Kündigung wegen Einladung zur Betriebsratswahl unwirksam
Mitarbeiter, die zu einer Betriebsratswahl laden, genießen einen Sonderkündigungsschutz. Deshalb erklärte das Arbeitsgericht Berlin die Kündigung eines Fahrradkuriers für unwirksam. Der Fall: Mitarbeiter nach Einladung zur Betriebsratswahl gekündigt Der Kläger arbeitete beim beklagten Lieferdienst als [...]