Sturz auf Firmen-Grillparty: Trotz Alkoholisierung ein Arbeitsunfall

Der Gang zur Toilette ist bei einem betrieblichen Grillabend vom Unfallversicherungsschutz erfasst. Dies stellte das Sozialgericht Dortmund im Falle einer alkoholisierten Industriekauffrau fest, die sich den Fuß umknickte und das Sprunggelenk brach. Demnach handelt es [...]