Mitarbeiter liest Hitler-Buch „Mein Kampf“: Kündigung gerechtfertigt
Ein städtischer Mitarbeiter, der in einer Arbeitspause das Hitler-Buch „Mein Kampf“ liest und damit das Hakenkreuz öffentlich präsentiert, begeht eine schwerwiegende Verfehlung. Dies stellte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg fest und hielt daher die vom Land Berlin [...]