Mehrere Dienstautos für Privatfahrten = mehrfacher geldwerter Vorteil

Überlässt ein Unternehmen einem Mitarbeiter mehr als einen Dienstwagen auch für private Zwecke, muss der Betroffene von jedem Auto ein Prozent des Brutto-Neuwagenpreises als privaten Vorteil versteuern. Diese Anrechnung nach der sogenannten Ein-Prozent-Regelung hat der [...]