Anlegen der Dienstkleidung vor Arbeitsantritt: keine unzulässige Mehrarbeit
Weist ein Dienstgeber den Arbeitnehmer dazu an, die Dienstkleidung vor dem Dienstantritt anzulegen, ordnet er damit keine Mehrarbeit an. Es liegt keine unrechtmäßige Weisung vor, die eine Arbeitszeitgutschrift nach sich ziehen müsste. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen [...]